---
title: "WahlNotBek SH — Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung einer Notlage im Sinne des § 35a Landeswahlgesetz"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/wahlnotbeksh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WahlNotBekSHrahmen"
updated: "2026-05-13T18:53:35+00:00"
---

# WahlNotBek SH — Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung einer Notlage im Sinne des § 35a Landeswahlgesetz

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 10.01.2022
*Fundstelle:* GVOBl. 2022, 34


### Eingangsformel WahlNotBek

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner 138. Sitzung am 10. Januar 2022 den Antrag auf Drucksache 19/3539 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst:Der Landtag stellt hiermit fest, dass die Durchführung von Versammlungen im Sinne von § 23 des Landeswahlgesetzes wegen damit einhergehender Gefahren für Leib oder Leben aufgrund des Vorliegens einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite im Land unzumutbar ist. Diese Feststellung ist auf 3 Monate befristet.

---

— Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung einer Notlage im Sinne des § 35a Landeswahlgesetz
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WahlNotBekSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
