WahlNotBek SH · Schleswig-Holstein

Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung einer Notlage im Sinne des § 35a Landeswahlgesetz

Ausfertigungsdatum:
10.01.2022
Fundstelle:
GVOBl. 2022, 34
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WahlNotBek

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner 138. Sitzung am 10. Januar 2022 den Antrag auf Drucksache 19/3539 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst:Der Landtag stellt hiermit fest, dass die Durchführung von Versammlungen im Sinne von § 23 des Landeswahlgesetzes wegen damit einhergehender Gefahren für Leib oder Leben aufgrund des Vorliegens einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite im Land unzumutbar ist. Diese Feststellung ist auf 3 Monate befristet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.