VermGutErmÜbertrV SH · Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiete des forstlichen Vermehrungsgutrechts Vom 13. August 2003

Ausfertigungsdatum:
13.08.2003
Fundstelle:
GVOBl. 2003, 416
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VermGutErmÜbertrV

Auf Grund des § 28 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes sowie auf Grund des § 7 Abs. 4 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Landesregierung überträgt auf das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 1. die Befugnis, die zuständigen Behörden nach dem Forstvermehrungsgutgesetz durch Verordnung zu bestimmen,2. die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des forstlichen Saat- und Pflanzgutrechts vom 29. Juli 1958 (GVOBl. Schl.-H. S. 268), zuletzt Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 24. Oktober 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 652)*), außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.