Landesverordnung zur Übertragung der Verbraucherberatung im Ernährungsbereich Vom 13. August 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 13.08.1974
- Fundstelle:
- GVOBl. 1974 301
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 71), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 128), wird verordnet:
§ 1 (1) Die Ernährungsberatung im ländlichen Raum wird der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Erfüllung nach Weisung übertragen. (2) Die Landwirtschaftskammer führt diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Ausschuß für die Koordinierung der Ernährungsberatung durch.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.