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title: "TKÜRechDLZStVtrG SH — Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Vom 21. Juli 2016"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/tkuerechdlzstvtrgsh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-TKÜRechDLZStVtrGSHrahmen"
updated: "2026-05-13T18:38:54+00:00"
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# TKÜRechDLZStVtrG SH — Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Vom 21. Juli 2016

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 21.07.2016
*Fundstelle:* GVOBl. 2016, 554


### Eingangsformel TKÜRechDLZStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem zwischen den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geschlossenen Staatsvertrag wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

### § 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Vom 21. Juli 2016
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-TKÜRechDLZStVtrGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
