Subventionsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landessubventionsgesetz - LSubvG) Vom 11. November 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 11.11.1977
- Fundstelle:
- GVOBl. 1977 489
§ 1 Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034).
§ 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es findet keine Anwendung auf Anträge, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gestellt worden sind.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.