Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen vom 7. September 2017 Vom 8. Juni 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 08.06.2018
- Fundstelle:
- GVOBl. 2018, 364
Nach § 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen vom 4. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 Absatz 2 mit Wirkung vom 1. Juni 2018 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.