Landesverordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Landesverordnungen zur einstweiligen Sicherstellung der geplanten Naturschutzgebiete "Steinerne Rinne, Kieckbuschwiesen Neuhof und Mechower Holz" und "Südlicher Priwall" Vom 30. September 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 30.09.1993
- Fundstelle:
- GVOBl. 1993 513
Aufgrund des § 21 Abs. 2 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes wird verordnet:
§ 1 Die Geltungsdauer der Landesverordnungen zur einstweiligen Sicherstellung der geplanten Naturschutzgebiete 1. "Steinerne Rinne, Kieckbuschwiesen Neuhof und Mechower Holz" und 2. "Südlicher Priwall" vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 533 und 537) wird um ein Jahr verlängert.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 15. November 1993 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.