StrBVerwNeuOV SH 2004 · Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Neuordnung der Straßenbauverwaltung Vom 6. Dezember 2004

Ausfertigungsdatum:
06.12.2004
Fundstelle:
GVOBl. 2004, 456
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StrBVerwNeuOV

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 200-0-354 Aufgrund des § 8 Abs. 1 und § 27 Abs. 4 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:

§ 1

Auflösung der Straßenbauämter

§ 1 Auflösung der StraßenbauämterDie Straßenbauämter werden zum 1. Januar 2005 aufgelöst; die bisher den Straßenbauämtern zugewiesenen Zuständigkeiten werden auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr übertragen.

§ 2

Änderung der Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr

§ 2 Änderung der Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr1)Die Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 10. November 1969 (GVOBl. Schl.-H. S. 238), geändert durch Verordnung vom 30. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 544), wird wie folgt geändert: In § 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Es trägt ab dem 1. Januar 2005 die Bezeichnung „Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein“.

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die unteren Landesbehörden der Straßenbauverwaltung vom 5. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 416)2) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.