Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach Artikel 297 EGStGB Vom 21. September 2000
- Ausfertigungsdatum:
- 21.09.2000
- Fundstelle:
- GVOBl. 2000 572
Aufgrund des Artikels 297 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632), verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 EGStGB wird auf die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.