StaatsHaftNLBek SH · Schleswig-Holstein

Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande Vom 12. Dezember 1928

Ausfertigungsdatum:
12.12.1928
Fundstelle:
GS. 1929 1
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StaatsHaftNLBek

Aufgrund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Gesetzsammlung S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Niederlande die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.