---
title: "SpielbkAbgV SH 2025 — Landesverordnung über die Abgaben der Spielbanken Vom 27. Februar 2025"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/spielbkabgvsh2025"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SpielbkAbgVSH2025rahmen"
updated: "2026-05-13T18:31:24+00:00"
---

# SpielbkAbgV SH 2025 — Landesverordnung über die Abgaben der Spielbanken Vom 27. Februar 2025

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 27.02.2025
*Fundstelle:* GVOBl. 2025, Nr. 44


### Eingangsformel SpielbkAbgV

Aufgrund des § 11 Absatz 2 und des § 14 Absatz 1 des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 29. Dezember 1995 (GVOBl. Schl.-H. 1996 S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 940), verordnet das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:

### § 1 — Höhe der Beteiligung der Spielbankgemeinden und Spielbankkreise

§ 1 Höhe der Beteiligung der Spielbankgemeinden und Spielbankkreise(1) Die Gemeinde, in der eine Spielbank betrieben wird, erhält vom Land Schleswig-Holstein 25 % der jeweiligen Zusatzabgabe und der zu entrichtenden Ausgleichsabgabe der örtlichen Spielbank, soweit diese erhoben wird, sowie 25 % der jeweiligen Spielbankabgabe der örtlichen Spielbank vor Anrechnung der Umsatzsteuer nach § 5 Absatz 1 des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein.(2) Soweit ein Kreisanteil in Betracht kommt, ist dieser im Gemeindeanteil von 25 % enthalten.

### § 2 — Höhe der Spielbankabgabe

§ 2 Höhe der SpielbankabgabeBei Spielbanken und Zweigstellen von Spielbanken auf Fährschiffen im Internationalen Verkehr beträgt die Spielbankabgabe 25 % des Bruttospielertrages.

### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 31. Oktober 2020 in Kraft.

---

— Landesverordnung über die Abgaben der Spielbanken Vom 27. Februar 2025
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SpielbkAbgVSH2025rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
