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title: "SichVThUStVtrG SH — Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 15. Mai 2013"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
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source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SichVThUStVtrGSHrahmen"
updated: "2026-05-13T18:28:33+00:00"
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# SichVThUStVtrG SH — Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 15. Mai 2013

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 15.05.2013
*Fundstelle:* GVOBl. 2013, 200


### Eingangsformel SichVThUStVtrG

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem am 7. Februar 2013 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.*

### § 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 15. Mai 2013
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SichVThUStVtrGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
