Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 15. Mai 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 15.05.2013
- Fundstelle:
- GVOBl. 2013, 200
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 7. Februar 2013 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.*
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.