Landesverordnung über das Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein Vom 5. Dezember 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 05.12.2002
- Fundstelle:
- GVOBl. 2002 302
Aufgrund des § 8 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die Landesfinanzschule besteht unter dem Namen "Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein" als untere Landesbehörde mit Sitz in Bad Malente fort.
§ 2 Das Bildungszentrum ist zuständig für die fachtheoretische Ausbildung für den mittleren Dienst der Steuerverwaltung und für die ihm durch das Ministerium für Finanzen und Energie gesondert übertragenen Aufgaben sowie für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.
§ 3 Diese Verordnung tritt am 15. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die Errichtung der Landesfinanzschule Schleswig-Holstein vom 26. September 1972 (GVOBl. Schl.-H. S. 178) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.