Gesetz zum Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Erstattung von Finanzhilfe für den ländergrenzenübergreifenden Besuch von Schulen in freier Trägerschaft (Finanzhilfe-Erstattungs-Abkommen) Vom 14. Oktober 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 14.10.1999
- Fundstelle:
- GVOBl. 2000, 216
AnlageAbkommen über die Erstattung von Finanzhilfe für den ländergrenzenübergreifenden Besuch von Schulen in freier Trägerschaft (Finanzhilfe-Erstattungs-Abkommen)Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, im Folgenden "Schleswig-Holstein" und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,im Folgenden "Hamburg",schließen vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgendes Abkommen:
§ 1(1) Dem Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Erstattung von Finanzhilfe für den ländergrenzenübergreifenden Besuch von Schulen in freier Trägerschaft vom 23. Juni 1999 wird zugestimmt. (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist durch die Ministerpräsidentin im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu geben.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.