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title: "RölasHHAbk/StVtr SH 2010 — Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL)*"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/roelashhabk-stvtrsh2010"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-RölasHHAbk_StVtrSH2010rahmen"
updated: "2026-05-13T18:22:01+00:00"
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# RölasHHAbk/StVtr SH 2010 — Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL)*

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 17.03.2010
*Fundstelle:* GVOBl. 2010, 396


### Anlage 1 — Abkommen zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) ...

Anlage 1Abkommen zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-HolsteinFinanzierungsraten der Länder (in Mio. €) Insgesamt davon Hamburg Schleswig-Holstein Planungsm. 3,88 3,88 0,00 2007 0,59 0,59 0,00 2008 7,70 7,20 0,50 2009 15,33 11,33 4,00 2010 19,36 12,66 6,70 2011 17,07 11,32 5,75 2012 15,64 10,52 5,12 2013 7,49 5,38 2,11 2014 1,52 1,07 0,45 2015 1,42 1,05 0,37 Summe 90,00 65,00 25,00

### Eingangsformel RölasHHAbk/StVtr

Die Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch den Senat - im Folgenden „Hamburg“ genannt - unddas Land Schleswig-Holstein vertreten durch den Ministerpräsidenten - im Folgenden „Schleswig-Holstein“ genannt -schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehenden Staatsvertrag:

### § 1

§ 1Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein schließen zur Konkretisierung ihrer Finanzierungszusage im Abkommen zwischen Bund und Ländern zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) diesen Vertrag.

### § 2

§ 2Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beteiligen sich an dem Bau der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) mit einem Festbetrag in Höhe von 90 Mio. EUR. Davon entfällt auf das Land Hamburg ein Anteil von 65 Mio. EUR und auf das Land Schleswig-Holstein ein Anteil von 25 Mio. EUR. Die jeweiligen Finanzierungsraten für die Jahre 2007 bis 2015 sind in der Anlage 1 dargestellt.

### § 3

§ 3Die Mittel des Landes Schleswig-Holstein werden dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zugewiesen. Die FHH erlässt für beide Länder den Zuwendungsbescheid.

### § 4

§ 4In der Betriebsphase tragen Bund und Länder den deutschen Anteil an der Finanzierung im Verhältnis 90:10. Der so errechnete Betriebskostenbeitrag wird zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Verhältnis von 70:30 aufgeschlüsselt.

### § 5

§ 5Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die letzte Mitteilung der Vertragspartner, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrags erfüllt sind, dem jeweils anderen Vertragspartner zugeht. Diesen Tag gibt das jeweilige Land dem anderen Vertragspartner bekannt.* Die Laufzeit des Vertrags ist gekoppelt an die Laufzeit des Abkommens zwischen Bund und Ländern zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL).Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

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— Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL)*
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-RölasHHAbk_StVtrSH2010rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
