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title: "RölasHHAbk/StVtrG SH 2010 — Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom 17. März 2010"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/roelashhabk-stvtrgsh2010"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-RölasHHAbk_StVtrGSH2010rahmen"
updated: "2026-05-13T18:22:00+00:00"
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# RölasHHAbk/StVtrG SH 2010 — Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom 17. März 2010

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 17.03.2010
*Fundstelle:* GVOBl. 2010, 396


### Eingangsformel RölasHHAbk/StVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zu den Verträgen

§ 1 Zustimmung zu den Verträgen(1) Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt. (2) Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt. (3) Das Abkommen und der Staatsvertrag werden nachstehend veröffentlicht. (4) Der Tag, an dem 1. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 9 in Kraft tritt und2. der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.*

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

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— Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom 17. März 2010
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-RölasHHAbk_StVtrGSH2010rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
