Landesverordnung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie zur Änderung der Justizermächtigungsübertragungsverordnung Vom 13. Mai 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 13.05.2008
- Fundstelle:
- GVOBl. 2008, 231
Aufgrund des § 19 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Aufgaben und Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz werden der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts übertragen.
§ 2(Änderungsanweisungen)
§ 3Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.