RDGÜbertrV SH · Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie zur Änderung der Justizermächtigungsübertragungsverordnung Vom 13. Mai 2008

Ausfertigungsdatum:
13.05.2008
Fundstelle:
GVOBl. 2008, 231
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RDGÜbertrV

Aufgrund des § 19 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Aufgaben und Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz werden der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts übertragen.

§ 2

§ 2(Änderungsanweisungen)

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.