Verfassung des Freistaats Preußen Vom 30. November 1920 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 *)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971 182
Artikel 1 *) Achtung! Die nachfolgenden Artikel 2 bis 81 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 sind nicht gespeichert.
Artikel 82 (1) Die Befugnisse, die nach den früheren Gesetzen, Verordnungen und Verträgen dem Könige zustanden, gehen auf das Staatsministerium über. (2) u. (3) *) Achtung! Die nachfolgenden Artikel 83 bis 87 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 sind nicht gespeichert.
Artikel 88 *) Die Verfassung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft,......
Achtung! Die Artikel 1 bis 81 und 83 bis 88 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 und 83 bis 87 sind nicht gespeichert.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.