PRVerf SH · Schleswig-Holstein

Verfassung des Freistaats Preußen Vom 30. November 1920 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 *)

Fundstelle:
GVOBl. 1971 182
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 *) Achtung! Die nachfolgenden Artikel 2 bis 81 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 sind nicht gespeichert.

Artikel

Artikel 82 (1) Die Befugnisse, die nach den früheren Gesetzen, Verordnungen und Verträgen dem Könige zustanden, gehen auf das Staatsministerium über. (2) u. (3) *) Achtung! Die nachfolgenden Artikel 83 bis 87 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 sind nicht gespeichert.

Artikel

Artikel 88 *) Die Verfassung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft,......

Eingangsformel PRVerf

Achtung! Die Artikel 1 bis 81 und 83 bis 88 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 und 83 bis 87 sind nicht gespeichert.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.