Gesetz über die Einziehung der Renten der Preußischen Landesrentenbank Vom 23.6.1933, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971*)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971, 182
Das Ges. ist gem. § 3 Abs. 2 d. Ges. v. 4.4.1961, Gl.Nr. 114-2, nur mitÜberschrift, Datum Fundstelle aufgenommen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.