PrAmtÜbkG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zu der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung Vom 26. Juli 1972

Ausfertigungsdatum:
26.07.1972
Fundstelle:
GVOBl. 1972, 134
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 wird zugestimmt. (2) Die Übereinkunft wird nachstehend veröffentlicht.*

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 16. Juni 1972 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.