Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit der Polizeidirektionen Vom 25. Oktober 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 25.10.2005
- Fundstelle:
- GVOBl. 2005, 523
Polizeiliche Aufgaben in der Stadt Lübeck, Stadtteil St. Jürgen, Ortsteil Krummesse
§ 2 Polizeiliche Aufgaben in der Stadt Lübeck, Stadtteil St. Jürgen, Ortsteil KrummesseDie Polizeidirektion Ratzeburg nimmt die ihr übertragenen Aufgaben im Bezirk der Polizeidirektion Lübeck für das Gebiet des Ortsteiles Krummesse im Stadtteil St. Jürgen der Stadt Lübeck wahr.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit der Polizeidirektionen vom 9. Juni 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 200)*) außer Kraft.
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2012-13-7 Aufgrund des § 4 Abs. 5 des Polizeiorganisationsgesetzes vom 12. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 408) verordnet das Innenministerium:
Polizeiliche Aufgaben in der Gemeinde Tangstedt
§ 1 Polizeiliche Aufgaben in der Gemeinde TangstedtDie Polizeidirektion Bad Segeberg nimmt die ihr übertragenen Aufgaben im Bezirk der Polizeidirektion Ratzeburg für das Gebiet der Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn wahr.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit der Polizeidirektionen vom 9. Juni 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 200)*) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.