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title: "PIDEthikKAbkG SH — Gesetz über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg Vom 24. Januar 2014"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/pidethikkabkgsh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-PIDEthikKAbkGSHrahmen"
updated: "2026-05-13T18:00:48+00:00"
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# PIDEthikKAbkG SH — Gesetz über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg Vom 24. Januar 2014

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 24.01.2014
*Fundstelle:* GVOBl. 2014, 2


### § 1

§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.

### § 1

§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.

### § 1

§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.

### Eingangsformel PIDEthikKAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.

### § 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg Vom 24. Januar 2014
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-PIDEthikKAbkGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
