Gesetz über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg Vom 24. Januar 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 24.01.2014
- Fundstelle:
- GVOBl. 2014, 2
§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.
§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.
§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt*.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.