Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord)*) Vom 13. Juni 2017
- Ausfertigungsdatum:
- 13.06.2017
- Fundstelle:
- GVOBl. 2017, 329
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 10. Februar 2017 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9, Satz 4 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.