Landesverordnung über Parkgebühren Vom 12. April 1990
- Ausfertigungsdatum:
- 12.04.1990
- Fundstelle:
- GVOBl. 1990 264
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 Satz 10 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 1987 (BGBl. I S. 486), verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die der Landesregierung durch § 6 a Abs. 6 Satz 5 bis 8 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes erteilte Ermächtigung, Gebührenordnungen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie auf gebührenpflichtigen, für Großveranstaltungen eingerichteten Parkplätzen durch Verordnung zu erlassen, wird auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörden übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über Parkgebühren vom 13. Februar 1981 (GVOBl. Schl.-H. S. 50) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.