Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele Vom 11. Juni 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 11.06.2019
- Fundstelle:
- GVOBl. 2019, 145
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Bereits erteilte Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen gemäß § 4 in Verbindung mit §§ 19 und 20 des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 20. Oktober 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), gelten für eine Übergangsphase bis zur Erteilung einer sonstigen Erlaubnis auf Grundlage deutschen Rechts mit Geltung für Schleswig-Holstein, längstens bis zum 30. Juni 2021, nach Maßgabe der in der Genehmigung enthaltenen Regelungen weiterhin als erteilt.
§ 2§ 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag findet insoweit keine Anwendung.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.