OLGHmbZustHAStVtrInkrBek SH · Schleswig-Holstein

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages vom 16. Februar 2012 zwischen dem Land Schleswig- Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen

Ausfertigungsdatum:
11.07.2012
Fundstelle:
GVOBl. 2012, 614
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel OLGHmbZustHAStVtrInkrBek

Nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen vom 30. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 550) gebe ich bekannt, dass der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen am 8. Juni 2012 in Kraft getreten ist.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.