Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages vom 16. Februar 2012 zwischen dem Land Schleswig- Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen
- Ausfertigungsdatum:
- 11.07.2012
- Fundstelle:
- GVOBl. 2012, 614
Nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen vom 30. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 550) gebe ich bekannt, dass der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen am 8. Juni 2012 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.