OLGHmbZustHAStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen Vom 30. Mai 2012

Ausfertigungsdatum:
30.05.2012
Fundstelle:
GVOBl. 2012, 550
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel OLGHmbZustHAStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem am 16. Februar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu geben.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.