NotV SH 3 · Schleswig-Holstein

Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen - Vierter Teil - Vom 6. Oktober 1931 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971*)

Fundstelle:
GVOBl. 1971, 182
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§§

§§ 1 - 19**)

§ 20

§ 20*)Auf die Durchführung der vorstädtischen Kleinsiedlung finden die Bestimmungen des § 29 des Reichssiedlungsgesetzes entsprechende Anwendung.

§ 21

§ 21*)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.