Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen - Vierter Teil - Vom 6. Oktober 1931 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971*)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971, 182
§§ 1 - 19**)
§ 20*)Auf die Durchführung der vorstädtischen Kleinsiedlung finden die Bestimmungen des § 29 des Reichssiedlungsgesetzes entsprechende Anwendung.
§ 21*)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.