Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland Vom 27. Juli 2000
- Ausfertigungsdatum:
- 27.07.2000
- Fundstelle:
- GVOBl. 2000, 560
AnlageAbkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in NorddeutschlandDie Freie Hansestadt Bremen vertreten durch den Senat, die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, schließen, vorbehaltlich der etwas erforderlichen Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe, das nachstehende Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland.
§ 1(1) Dem von den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland vom 23. Januar 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 294), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 24. Oktober 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 662), wird zugestimmt. (2) Das Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.