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title: "NordGesWZAbk2ÄndAbkG SH — Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland Vom 6. November 2001"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
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updated: "2026-05-13T17:58:13+00:00"
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# NordGesWZAbk2ÄndAbkG SH — Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland Vom 6. November 2001

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 06.11.2001
*Fundstelle:* GVOBl. 2001, 182


### Anlage: — Zweites Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen ...

Anlage:Zweites Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland[Änderungsanweisungen]

### § 1

§ 1(1) Dem von den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland vom 23. Januar 1995 (Gesetz vom 31. Juli 1995, GVOBl. Schl.-H. S. 294), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 24. Oktober 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 652), geändert durch Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland vom 16. Dezember 1999 (Gesetz vom 27. Juli 2000, GVOBl. Schl.-H. S. 560) wird zugestimmt. (2) Das Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland Vom 6. November 2001
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NordGesWZAbk2ÄndAbkGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
