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Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland Vom 6. November 2001

Ausfertigungsdatum:
06.11.2001
Fundstelle:
GVOBl. 2001, 182
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage:

Zweites Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen ...

Anlage:Zweites Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland[Änderungsanweisungen]

§ 1

§ 1(1) Dem von den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland vom 23. Januar 1995 (Gesetz vom 31. Juli 1995, GVOBl. Schl.-H. S. 294), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 24. Oktober 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 652), geändert durch Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland vom 16. Dezember 1999 (Gesetz vom 27. Juli 2000, GVOBl. Schl.-H. S. 560) wird zugestimmt. (2) Das Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.