NDRVtrG SH 2021 · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 7. Juni 2021

Ausfertigungsdatum:
07.06.2021
Fundstelle:
GVOBl. 2021, 691
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel NDRVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk(1) Dem von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zum 09.03.2021 unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 52 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.