Gesetz zur Regelung der Aufhebung von durch das Landesmindestlohngesetzbedingten Nebenbestimmungen in bestandskräftigen ZuwendungsbescheidenVom 5. Juli 2018*
- Ausfertigungsdatum:
- 05.07.2018
- Fundstelle:
- GVOBl. 2018, 388
Nebenbestimmungen in bestandskräftigen Zuwendungsbescheiden, durch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger verpflichtet wurden, gemäß § 2 Absatz 3 Landesmindestlohngesetz vom 13. November 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer des Bewilligungszeitraums mindestens ein Entgelt von 9,18 Euro (brutto) pro Zeitstunde zu zahlen, sind mit Inkrafttreten des Artikels 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Landesmindestlohns vom 5. Juli 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 388) für die Zukunft aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.