Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für SicherheitstechnikVom 11. Dezember 2025*
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2025
- Fundstelle:
- GVOBl. 2025, Nr. 187
Zustimmung zum Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem bis zum 12. Mai 2025 zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Bekanntmachung des Inkrafttretens
§ 2 Bekanntmachung des InkrafttretensDer Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.*
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.