MedienOModStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Vom 8. September 2020

Ausfertigungsdatum:
08.09.2020
Fundstelle:
GVOBl. 2020, 582
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MedienOModStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Modernisierungsstaatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Modernisierungsstaatsvertrag(1) Dem von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bis zum 28.04.2020 unterzeichneten Modernisierungsstaatsvertrag wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Staatsvertrag tritt am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, wird dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt gemacht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.