Gesetz zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Neunter Medienänderungsstaatsvertrag HSH - 9. MÄStV HSH) Vom 29. März 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 29.03.2022
- Fundstelle:
- GVOBl. 2022, 320
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH
§ 1 Zustimmung zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH(1) Dem von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein am 14. Januar 2022 unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Neunter Medienänderungsstaatsvertrag HSH - 9. MÄStV HSH) wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 60 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.* Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 60 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies ebenfalls im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.