MedienHSHStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Neunter Medienänderungsstaatsvertrag HSH - 9. MÄStV HSH) Vom 29. März 2022

Ausfertigungsdatum:
29.03.2022
Fundstelle:
GVOBl. 2022, 320
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MedienHSHStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH

§ 1 Zustimmung zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH(1) Dem von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein am 14. Januar 2022 unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Neunter Medienänderungsstaatsvertrag HSH - 9. MÄStV HSH) wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 60 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.* Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 60 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies ebenfalls im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.