MBauKBetrV SH · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Festsetzung des Mindestbaukostenbetrages für die Gewährung von Schulbauzuwendungen Vom 9. Januar 1984

Ausfertigungsdatum:
09.01.1984
Fundstelle:
NBl. KM 1984 14
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MBauKBetrV

Aufgrund des § 68 Abs. 1 des SchulG wird verordnet:

§ 1

§ 1 Das Land gewährt Zuwendungen für Schulbauten, wenn die Baukosten mehr als 150.000,-DM betragen.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.