Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 10. Dezember 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 10.12.2012
- Fundstelle:
- GVOBl. 2012, 743
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem Staatsvertrag vom 26. Oktober 2012 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424), sowie der Zuständigkeiten und Aufgaben der aufgrund dieser Bestimmungen erlassenen Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 947), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 647), wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Schleswig-Holsteinischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.