LuftrettKoopSHStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetzzur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Kooperation in der Luftrettungzwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt HamburgVom 26. März 2025

Ausfertigungsdatum:
26.03.2025
Fundstelle:
GVOBl. 2025, Nr. 60
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LuftrettKoopSHStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 18. November 2024 und 2. Dezember 2024 unterzeichneten Staatsvertrag über die Kooperation in der Luftrettung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.*

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.