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title: "LNatSchG§29Abs1u2V SH — Landesverordnung zur Ergänzung der Anlage zu § 29 Abs. 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz und zur Anpassung der Gebietsabgrenzung von Europäischen Vogelschutzgebieten Vom 25. April 2009"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/lnatschg-29abs1u2vsh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LNatSchG§29Abs1u2VSHrahmen"
updated: "2026-05-13T17:43:27+00:00"
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# LNatSchG§29Abs1u2V SH — Landesverordnung zur Ergänzung der Anlage zu § 29 Abs. 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz und zur Anpassung der Gebietsabgrenzung von Europäischen Vogelschutzgebieten Vom 25. April 2009

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 25.04.2009
*Fundstelle:* GVOBl. 2009, 223


### Anlage LNatSchG§29Abs1u2V

Anlage

### Eingangsformel LNatSchG§29Abs1u2V

Aufgrund des § 29 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) verordnet die Landesregierung:

### § 1 — Ergänzung der Anlage zu § 29 Abs. 1 und 2 LNatSchG

§ 1 Ergänzung der Anlage zu § 29 Abs. 1 und 2 LNatSchGDie Anlage zu § 29 Abs. 1 und 2 LNatSchG wird wie folgt ergänzt: 1. Das unter der laufenden Nr. 9 geführte Europäische Vogelschutzgebiet „Eiderstedt" mit der Gebietsnummer 1618-402 wird durch das Europäische Vogelschutzgebiet „Eiderstedt" mit der Gebietsnummer 1618-404 ersetzt;2.das unter der laufenden Nr. 10 geführte Europäische Vogelschutzgebiet „Eider-Treene-Sorge-Niederung" mit der Gebietsnummer 1622-491 wird durch das Europäische Vogelschutzgebiet „Eider-Treene-Sorge-Niederung" mit der Gebietsnummer 1622-493 ersetzt.

### § 2 — Anpassung der Gebietsabgrenzung

§ 2 Anpassung der Gebietsabgrenzung(1) In der dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 250.000 sind die Europäischen Vogelschutzgebiete „Eiderstedt" mit der Gebietsnummer 1618-404 und „Eider-Treene-Sorge-Niederung" mit der Gebietsnummer 1622-493 waagerecht schraffiert dargestellt. (2) Die Grenze des Europäischen Vogelschutzgebietes „Eiderstedt" ist in der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 25.000 waagerecht schraffiert eingetragen. Die Grenze des Europäischen Vogelschutzgebietes „Eider-Treene-Sorge-Niederung" ist in der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 25.000 waagerecht schraffiert eingetragen. Die Karten sind archivmäßig bei der oberen Naturschutzbehörde verwahrt. Sie sind Bestandteile dieser Verordnung.

### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Landesverordnung zur Ergänzung der Anlage zu § 29 Abs. 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz und zur Anpassung der Gebietsabgrenzung von Europäischen Vogelschutzgebieten Vom 25. April 2009
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LNatSchG§29Abs1u2VSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
