LGKielWPapBerZuwV SH · Schleswig-Holstein

Verordnung über die Zuweisung von Wertpapierbereinigungssachen an das Landgericht in Kiel Vom 23. September 1949, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)

Fundstelle:
GVOBl. 1949 189
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LGKielWPapBerZuwV

Aufgrund des § 29 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bereinigung des Wertpapierwesens (Wertpapierbereinigungsgesetz) vom 19. August 1949 - WiGBl. S. 295 - wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Entscheidung der Wertpapierbereinigungssachen im OLG-Bezirk Schleswig wird dem Landgericht in Kiel zugewiesen.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1949 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.