Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen gemäß § 85 Absatz 6 der Landesbauordnung Vom 3. Dezember 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 03.12.2025
- Fundstelle:
- GVOBl. 2025, Nr. 136
Aufgrund des § 85 Absatz 6 Satz 3 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 875, 928), verordnet die Landesregierung:
§ 1Das für Bauen und Wohnen zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tourismus zuständigen Ministerium Verordnungen nach § 85 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 875, 928), zu erlassen. Dies umfasst insbesondere auch die Ermächtigung zur Änderung und Aufhebung von bereits auf Grundlage des § 85 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Landesbauordnung erlassenen Verordnungen der Landesregierung.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.