Landesverordnung zur Auflösung der Landesbezirkskasse Flensburg Vom 15. Juli 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 15.07.2002
- Fundstelle:
- GVOBl. 2002 177
Aufgrund des § 8 Abs. 1 Satz 1 und des § 27 Abs. 4 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die Landesbezirkskasse Flensburg wird aufgelöst.
§ 2 Die Zuständigkeiten der Landesbezirkskasse Flensburg werden auf die Landesbezirkskasse Kiel übertragen.
§ 3 Der *) § 4 der Landesverordnung zur Errichtung der Landesbezirkskasse Kiel vom 18. September 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 281) erhält folgende Fassung: § 4 Die Landesbezirkskasse Kiel ist zuständig für die Bezirke der Landgerichte Flensburg und Kiel."
§ 4 Für die Zeit bis 30. September 2002 wird eine Außenstelle der Landesbezirkskasse Kiel in Flensburg errichtet.
§ 5 Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.