LAsDAuflG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zur Auflösung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord Vom 8. April 2025*

Ausfertigungsdatum:
08.04.2025
Fundstelle:
GVOBl. 2025, Nr. 54
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LAsDAuflG

Die untere Landesbehörde bei der Unfallkasse Nord mit der Bezeichnung „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ wird aufgelöst. Das Gesetz zur Errichtung einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein zum Vollzug der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes vom 10. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 478)1) wird aufgehoben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.