Landesverordnung zur Übertragung der Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Lastenausgleichsgesetz Vom 23. September 1985
- Ausfertigungsdatum:
- 23.09.1985
- Fundstelle:
- GVOBl. 1990 356
Aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die Befugnis, die zur Ausführung des § 308 Abs. 1 Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1909), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. April 1985 (BGBl. I S. 629), zuständigen Behörden durch Verordnung zu bestimmen, wird auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.