Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Abwendung kormoranbedingter Schäden Vom 17. August 2018 *
- Ausfertigungsdatum:
- 17.08.2018
- Fundstelle:
- GVOBl. 2018 449
Übertragung der Verordnungsermächtigung
§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Abwendung von Schäden durch Kormorane und zur Änderung dieser Verordnung aufgrund des § 45 Absatz 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf die für den Naturschutz zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.