Landesverordnung über die Bildung gemeinsamer Amtsgerichte für Konkurssachen Vom 16. November 1981
- Ausfertigungsdatum:
- 16.11.1981
- Fundstelle:
- GVOBl. 1981, 334
§ 1Als gemeinsame Amtsgerichte für Konkurssachen werden bestimmt: im Landgerichtsbezirk Lübeckdas Amtsgericht Ahrensburgfür die Bezirke der Amtsgerichte Ahrensburg, Reinbek;das Amtsgericht Schwarzenbekfür die Bezirke der Amtsgerichte Ratzeburg und Schwarzenbek.
Aufgrund des § 71 Abs. 3 der Konkursordnung in Verbindung mit § 1 Nr. 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, gemeinsame Amtsgerichte für Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Konkurssachen zu bilden vom 27. Mai 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 325) wird verordnet:
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die Bildung gemeinsamer Amtsgerichte für Konkurssachen vom 19. Dezember 1978 (GVOBl. Schl.-H. S. 384) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.